Schutzbrief und Schwarzarbeit, Schwarzer Freitag, Schwarzgeld und Schwarzmarkt

Schutzbrief und Schwarzarbeit, Schwarzer Freitag, Schwarzgeld und Schwarzmarkt
Schutzbrief: Ein S. gibt demjenigen Sicherheit, der mit dem eigenen Fahrzeug im Inland und im europäischen Ausland unterwegs ist. Versichersind neben dem Versicherungsnehmer auch alle berechtigten Fahrer und Insassen. Leistungen sind z.B. Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort, Übernachtung oder Mietwagen bei Fahrzeugausfall, Ersatz von Reisedokumenten, Vermittlung ärztlicher Betreuung, Krankenrücktransport, Hilfe im Todesfall.

Schwarzarbeit: Bezeichnung für Arbeitsleistungen, die erbracht werden, ohne dass der gesetzlichen Anmelde- und Steuerpflicht nachgekommen wird. S. ist eine Ordnungswidrigkeit und kann beim Schwarzarbeiter und beim Auftrag,geber mit einer Geldbuße bis zu 300000 € geahndet werden, wenn ihr Umfang erheblich ist und Gewinnsucht vorliegt. Nicht zur S. zählen z.B. Arbeitsleistungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder der Selbsthilfe als Heim-werker (Do-it-yourself).

Schwarzarbeit in Deutschland

Besonders im handwerklich-gewerblichen Bereich (z.B. Goldschmiede, Schuhmacher, Schneider usw.) und bei den Dienstleistungen liegt ein Schwerpunkt der S., wobei persönlich er brachte Arbeitsleistungen wie Bauarbeiten und Renovierungen, Reparaturen, Schreibarbeiten, Nachhilfestunden oder Gartenarbeiten im Vordergrund stehen. Dem Staat und den Sozialversicherungsträgern gehen durch schwarz abgerechnete Arbeiten jährlich Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge in Milliardenhöhe verloren.

Schwarzer Freitag, Schwarzgeld und Schwarzmarkt
Schwarzer Freitag: Bezeichnung für einen Tag, an dem die Aktienkurse erheblich sinken (Börsenkrach); in der neueren Börsengeschichte z.B. der Freitag, der 13.5. 1927, an dem infolge einer Änderung der Devisenbewirtschaftung starke Kursverluste an den deutschen Börsen eintraten, gefolgt von einer anhaltenden Baisse. Im Oktober 1929 wurde an der New Yorker Börse eine mehrjährige Hausse beendet und die Welt-wirtschaftskrise eingeläutet. Dabei wird oft der 25.10. 1929 als S. F. bezeichnet; die größten Kursrückgänge des Dow-Jones-Aktienindex mi12,8% bzw. 11,7% wurden aber am 24. und 29.10. 1929 festgestellt.

Als S. F. gilt in Deutschland v.a. der 10.7. 1931, als die Reichsbank Schecks der angesehenen Darmstädter und Nationalbank nicht mehr einlöste, und diese daraufhin ihre Zahlungen einstellte. Für den starken Kursverfall an den internationalen Börsen am 19.10. 1987 wurde der Begriff Schwarzer Montag gebildet.

Schwarzgeld: das gesamte Geldvermögen eines Steuerpflichtigen, über das dieser verfügt oder das er anlegen will, ohne es vorher versteuert zu haben. Dadurch kann der Tatbestand der Steuerhinterziehung begründet werden.

Schwarzmarkt: ein ungesetzlicher Markt, der i. d. R. bei behördlich festgesetzten Höchstpreisvorschriften entsteht für Waren, die stärker nachgefragt als an- geboten werden. Die Käufer versuchen heimlich, einen höheren Preis zu bieten und zu zahlen, um die gewünschte Ware zu bekommen.

Bildquelle: 2trauringe-golde.de Goldschmiede

Posted on: January 2, 2018