Nachfragepolitik, Nachfrist, nachhaltige Entwicklung, Nachschusspflicht, Nachsichtwechsel und Namensaktie

Nachfragepolitik, Nachfrist, nachhaltige Entwicklung, Nachschusspflicht, Nachsichtwechsel und Namensaktie
Nachfragepolitik: der Einsatz konjunkturpolitischer Maßnahmen, um die gesamtwirtschaftliche Nachfrage so zu beeinflussen, dass die konjunkturellen Schwankungen mit negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung und Preissteigerungen in der Volkswirtschaft vermieden werden. In einer konjunkturellen Abschwungsphase soll der Staat im Sinne des I Keynesianismus über höhere Ausgaben (Deficitspending, anti-zyklische Wirtschaftspolitik) z.B. für Beschäftigungsprogramme die gesamtwirtschaftliche Nachfrage beleben, damit zu einer besseren Auslastung der Unternehmen beitragen und so weitere Investitionen veranlassen. N. wurde in der Bundesrepublik v. a. in den 1970er- Jahren betrieben, als man hoffte, durch staatliche Konjunkturprogramme die Wirtschaft aus der Krise führen zu können. – Gegenteil: Angebotspolitik.

Nachfrist: muss der Käufer dem Verkäufer einräumen, wenn Lieferungsverzug vorliegend der Kunde nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktreten will.

Wichtige ökologische Kenndaten in ausgewählten Ländern

Primärenergie­verbrauch je Ein w. (Rohöleinheiten) 2001 Kohlendioxidausstoß von fossilen Brenn stoffen (In Mio)

1990    2000

jährliche

Süßwasserentnahme

davon insgesamerneuer (Mrd. mJ) | bar (%)

Ägypten 0,71 73,3 108,5

303,3

55,1 80,4
Brasilien 1,01 193,2 S4.9 0,71
Deutschland 4,07 964,1 833,0 46,3 26,0
Frankreich 4,31 352,7 373,3 40,6 21,3
Großbritannien 3,75 559,9 531,5 9,3 6,4
Indien 0,31 583,4 937,3 500,0 26,2
Italien 3,08 400,1 425,7 57,5 28,6
Pakistan 0,30 59,0 98,0 155,6 61,0
Russland 4,44             1 S88,9′r~l 1 505,7 77,1 1.71
USA 7,82 4 835,7 5 665,4

…..

447,7

. ..

18,9

nachhaltige Entwicklung: Prinzip der Entwicklungs- und Umweltpolitik, zu-nehmend aber auch der Wirtschaftspolitik, nach dem die Lebenssituation und die Lebensqualität der derzeitigen Generation verbesserwerden soll, ohne die Lebenschancen kommender Generationen zu verschlechtern oder zu gefährden. Im Mittelpunkt steht dabei der natürlichen Umwelt z.B. durch die Vermeidung von Umweltschäden bei Produktion und Konsum mittels Prüfung der Umweltverträglichkeit von Produkten und Herstellungsverfahren.

Nachschusspflicht, Nachsichtwechsel und Namensaktie
Nachschusspflicht: die sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebende Verpflichtung der Gesellschafter bei der BGB-Gesellschaft und der GmbH, über ihren Beitrag (ihre Einlage) hinaus noch weitere Beiträge zu leisten, falls bestimmte Umstände dies erforderlich machen. Bei der GmbH kann die N. unbeschränkt sein, bei der BGB-Gesellschafmüssen im Gesellschaftsvertrag Grenzen festgelegt sein. Bei der Genossenschaft besteht eine N. normalerweise nur im Fall der Insolvenz.

Nachsichtwechsel: Wechsel. NAFTA, Abk. für engl. North American Free-Trade Area (Nordamerikanische Freihandelszone): die durch das am 18.12. 1992 Unterzeichnete Nordamerikanische Freihandelsabkommen (North American Free-Trade Agreement) zwischen den USA, Kanada und Mexiko geschaffene Freihandelszone. Das Abkommen ersetzt das Freihandelsabkommen von 1989 zwischen den USA und Kanada. Die Freihandelszone für gewerbliche Güter und Dienstleistungen sowie den Kapitalverkehr soll innerhalb von 15 Jahren durch einen stufenweisen Abbau der Zölle und Kontingente verwirklicht werden. Eine Besonderheit der asymmetrische Zollabbau zwischen Mexiko und den USA – Mexikos Exporte unterliegen Beschränkungen – wegen des starken Wirtschafts- und Wohlstandsgefälles zwischen beiden Staaten.

Namensaktie: auf den Namen eines Anteilseigners (Aktionärs) ausgestellte Aktie. Die ausgebende AG ist verpflichtet, ein Aktienbuch zu führen, in dem sämtliche Aktionäre eingetragen sind, die erst mit diesem Eintrag ihre Aktionärsrechte ausüben dürfen. Verkauf der Aktieninhaber das Papier, muss die AG das im Namensregister vermerken. Vinkulierte Namensaktien werden mit den Personaldaten des Eigentümers ins Aktienbuch eingetragen. Im Gegensatz zu den einfachen Namensaktien sind Übertragungen von vinkulierten Aktien an die Genehmigung durch den Vorstand der AG gebunden.

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Posted on: December 18, 2017