Lohnnebenkosten, Lohnpfändung und Lohnpolitik – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Lohnnebenkosten (Arbeitsnebenkosten, Personalnebenkosten): Aufwendungen des Arbeitgebers, die aufgrund von gesetzlichen Vorschriften, Tarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen oder freiwillig erbrachwerden: z.B. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder betriebliche Altersversorgungen und Gratifikationen. Die L. beeinflussen maßgeblich die Höhe der Arbeitskosten, die sich aus dem Lohn des Arbeitnehmers für seine geleistete Arbeiund den Lohnzusatzkosten zusammensetzt.

Die L. sind in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland stärker gestiegen als die eigentlichen Löhne und Gehälter, was dazu beigetragen hat, dass die Arbeitskosten höher sind als in anderen Ländern. Das zwingdie Unternehmen zu ständigen Rationalisierungsmaßnahmen, was sich negativ auf die Beschäftigung und die Situation am Arbeitsmarkauswirkt.

Lohnpfändung (Gehaltspfändung): Arder T Zwangsvollstreckung durch Pfändung einer Geldforderung. Der Gläubiger kann die Lohn- oder Gehaltsforderung des Arbeitnehmers gegen dessen Arbeitgeber pfänden und sich entweder zur Einziehung oder anstelle einer Zahlung überweisen lassen. Ein bestimmter Betrag des Einkommens isjedoch unpfändbar (Existenzminimum).

Lohnpolitik (Einkommenspolitik): das zielorientierte Handeln betrieblicher (Geschäftsleitung, Betriebsrat), verbandlicher (Tarifparteien) und staatlicher Stellen, um Höhe, Entwicklung und Struktur der Löhne und Gehälter sowie die Einkommensverteilung zu beeinflussen. Die Tarifautonomie, also das Rechder Tarifvertragsparteien, Arbeitsbedingungen und Lohnhöhe ohne staatlichen Eingriff auszuhandeln, wird vom GG garantiert. Durch entsprechende arbeits- und sozialrechtliche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften nimmder Staajedoch erheblichen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen und setzeinen gesetzgeberischen Rahmen, innerhalb dessen sich die Tarifpartner bewegen.

Posted on: August 20, 2017