Leistungslohn , Lohnfortzahlung und Lohnleitlinie – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Leistungslohn: Die Höhe des Arbeitsentgelts isvon der während der Arbeitszeierbrachten Leistung abhängig. Beim Akkordlohn besteheine direkte Beziehung zwischen der Arbeitsleistung, die in Stück oder Zeigemessen wird, und der Lohnhöhe. Beim Prämienlohn erhälder Arbeitnehmer eine Mehrleistung nur z.T. zusätzlich vergütet, der andere Teil kommdem Betrieb zugute. Die Mehrleistung kann qualitativer Arsein (genauere Arbeit, weniger Ausschuss) oder eine mengenmäßige Mehrleistung.

Die Höhe der Prämie wird nach verschiedenen Prämienlohnsystemen ermittelund kann proportional, progressiv oder degressiv in Bezug auf die Mehrleistung verlaufen. Im System des Rowan-Lohns erhälder Arbeitnehmer z.B. neben dem Stundenlohn eine Prämie, deren Prozentsatz vom Stundenlohn dem Prozentsatz entspricht, um den die Vorgabezeiunterschritten wurde. Da bei zunehmender Zeitersparnis der Grundlohn als Berechnungsbasis kleiner wird, ergibsich ein degressiver Prämienverlauf, d. h., ab einer gewissen Leistungshöhe wird Mehrleistung für den Arbeitnehmer uninteressant.

Lohnfortzahlung (Entgeltfortzahlung): das Rechaller Arbeitnehmer und Auszubildenden (auch der kurzfristig und geringfügig Beschäftigten), bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeisechs Wochen lang vom Arbeitgeber den vollen Lohn beziehen zu können (Entgeltfortzahlungsgesetz). Ab der siebten Woche hadie Krankenkasse bei Fortbestehen der KrankheiKrankengeld zu entrichten, das sich in der Höhe nach Familienstand und Einkommen richtet. Der Lohnfortzahlungsanspruch entstehbei einer Neueinstellung ersnach Ablauf von vier Wochen; in diesem Zeitraum bestehder Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse.

Lohnleitlinie: verbindliche Vorgabe für die Tarifvertragsparteien, in deren Rahmen sich die Verhandlungen über die Höhe von Löhnen und Gehältern abspielt. Diese wird in Deutschland in den Tarifverhandlungen für die einzelnen Branchen von den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ohne staatlichen Eingriff und ohne bindende Vorgaben festgelegt. Im Rahmen der Überlegungen zu einem Bündnis für Arbeiwird jedoch eine Vorgabe von L. zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften diskutiert.

Posted on: August 29, 2017